Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am April einen ersten (inoffiziellen) Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2024 veröffentlicht. Neben der geplanten Umsatzsteuerfreiheit der Überlassung von Sportanlagen, soll auch die Umsatzsteuerbefreiung für Bildungseinrichtungen angepasst werden.